“Deutschland ist ein wichtiger Träger der Vereinten Nationen” – Interview mit Prof. Dr. Georg Nolte

Dies ist der erste Teil unseres Schwerpunkts zur 40jährigen Mitgliedschafts Deutschlands in den Vereinten Nationen.

Prof. Dr. Georg Nolte, (c) http://nolte.rewi.hu-berlin.de/

(c) HU Berlin

Es gibt etwas zu feiern: Am 18. September 1973, vor 40 Jahren, traten die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik als 133. und 134. Mitglied den Vereinten Nationen bei. Anlässlich dieses Jubiläums veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen eine Fachtagung in Berlin, auf der nicht nur zurück-, sondern auch nach vorn geschaut werden soll. Einen ersten Einblick gewährt unser Interview mit Professor Dr. Georg Nolte, Völkerrechtsprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen. Professor Nolte wird im Rahmen der Fachtagung eine Keynote-Speech zur Rolle Deutschlands bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts halten.

Was bleibt aus den 17 Jahren paralleler Mitgliedschaft besonders in Erinnerung? Wie hat sich Deutschlands Rolle in den VN seit 1990 verändert?

Die beiden deutschen Staaten haben sich als Mitglieder der Vereinten Nationen im Verhältnis zueinander weniger kontrovers verhalten als vor ihrer Mitgliedschaft. Bei Gegenständen, welche keine spezifischen Auswirkungen auf das Verhältnis zueinander hatten, haben sie sich im Rahmen der Vorstellungen ihres jeweiligen „Lagers“ bewegt. Heute noch lehrreich sind die unterschiedlichen menschenrechtlichen Vorstellungen, welche von beiden deutschen Staaten bis 1990 vertreten wurden.

Gemäß Artikel 53 und 103 der Charta gilt Deutschland nach wie vor als „Feindstaat“. Hat diese Regelung noch Bestand?

Die Generalversammlung hat die Feindstaatenklauseln im Jahr 1995 in Resolution 50/52 für „obsolet“ erklärt. Darüber hinaus haben sich die Staaten im Jahr 2005 in einer im Konsens angenommenen Resolution (im sog. Outcome-Dokument) weiterhin „entschlossen“ gezeigt, die Bezugnahmen auf Feindstaaten in der Charta mittels eines formellen Vertragsänderungsverfahrens zu beseitigen. Richtigerweise sind die Klauseln nach allgemeinem Völkerrecht auch dadurch rechtlich obsolet geworden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die formelle Fortexistenz der Klauseln in der Charta von einzelnen Staaten in zukünftigen Situationen als Anknüpfungspunkt verwendet wird. Hierfür gibt es zur Zeit in Ostasien mehr denkbare Anlässe als in Europa.

Nach 40 Jahren in den Vereinten Nationen: Ist Deutschland der „Musterknabe“ in den Vereinten Nationen?

Deutschland ist sicher ein geachtetes Mitglied der UN. Der Ausdruck „Musterknabe“ legt allerdings auch nahe, dass jemand beweisen möchte, dass er oder sie besonders gut ist. Ich glaube nicht, dass andere Staaten heute annehmen, dass Deutschlands Positionen und Verhalten dadurch zu erklären sind, dass das Land etwas beweisen möchte. Deutschland ist ein wichtiger Träger der Vereinten Nationen und seine Werte und Interessen machen es ihm in den meisten Fällen möglich, eine konstruktive Haltung innerhalb der UN zu vertreten. Allerdings kann man nicht sagen, dass Deutschland in Hinblick auf das wichtigste Element der UN-Mitgliedschaft, die Bereitschaft zur Unterstützung auch von militärischen Zwangsmaßnahmen Kollektiver Sicherheit, immer eine klare Linie gefunden hat.

Was erwarten Sie sich von der DGVN-Tagung?

Ich hoffe, dass Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in eine gute Balance gebracht werden.