Karriere bei den Vereinten Nationen – Webtalk mit UN-Mitarbeiter*innen

Die DGVN lädt zu einem Webtalk mit UN-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, um einen Einblick in verschiedene Karriereoptionen bei den Vereinten Nationen zu geben.

Zu Studienbeginn scheint der Berufsstart oft in weiter Ferne. Doch spätestens wenn die Abschlussarbeit angemeldet wird, tritt die entscheidende Frage, in welche Richtung die persönliche Karriere gehen soll, in den Vordergrund. Die Vereinten Nationen stellen dabei als bedeutsame internationale Organisation einen besonders spannenden Arbeitgeber dar. Neben einer Beschäftigung in New York gibt es unzählige Möglichkeiten für die Vereinten Nationen und Ihre Ziele tätig zu werden.

Unsere Expertinnen und Experten erzählen von ihren persönlichen Erfahrungen, um einen Einblick in die Berufseinstiege und -perspektiven bei den Vereinten Nationen zu geben. Sie arbeiten in unterschiedlichen Bereichen der Vereinten Nationen und haben verschiedene Werdegänge hinter sich.

Programm

15:45 Check-in bei Zoom

16:00 Begrüßung und kurze Einführung

16:10 Austausch mit den Expertinnen und Experten

Elisabeth Wächter

Sie leitet den Besucherdienst der Vereinten Nationen in New York, der jedes Jahr mehr als eine Viertelmillion Besucher im UNO-Hauptsitz begrüßt und ein breitgefächertes globales Publikum – von Schulen über NGOs bis zu Journalisten und Mitgliedsländervertreters – mithilfe von Führungen, Expertenvorträgen und einem Informationsschalter über die VN informiert. Elisabeth ist seit 2005 im Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit bei den VN tätig, u.a. als Medienbeauftragte beim Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) in Nairobi und als Pressesprecherin der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) in Wien.

Simon Bettighofer

Er arbeitet als Evaluierungsbeauftragter am Internationalen Handelszentrum (ITC) in Genf, das eine gemeinsame Organisation der Welthandelsorganisation (WTO) und der Vereinten Nationen ist. Er ist zudem Mitglied von ‚Young UN‘ – einem globalen Netzwerk von UN-Bediensteten, die mit neuen Impulsen und Perspektiven einen Wandel im UN-System gestalten wollen. Zu dessen Arbeit hat Simon beispielsweise als Teil des Kernteams der Studie ‚Navigating to the Next UN‘ beigetragen und er repräsentiert das Netzwerk in einer UN-übergreifenden Sonderarbeitsgruppe zur Zukunft der UN-Belegschaft. Seinen beruflichen Einstieg ins UN-System hatte Simon im Jahr 2016 als Junior Professional Officer (JPO) bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Davor war er als Evaluator am Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) tätig.

Marco Kalbusch

Er leitet das Integrierte Büro der friedenserhaltenden Operation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO), zur Koordinierung und Kooperation zwischen der Mission und den im Land arbeitenden Sonderorganisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen.

Er verfügt über 20 Jahre Berufserfahrung im Sekretariat der Vereinten Nationen. Dort arbeitete er für die Abrüstungsabteilung, das Hochkommissariat für Menschenrechte und verschiedene politische und friedenserhaltende Missionen in Genf und New York, sowie in Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Osttimor, Somalia, Südafrika, dem Süd-Sudan und Togo. Zuvor arbeitete er bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Sein Referendariat verbrachte er in Ansbach, Arusha und Luxemburg. Marco studierte Jura in Passau und Löwen und promovierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Marco ist Mitglied im Expertenpool des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF).

16:45 Wrap-up

17:00 Digitales Get-together & Check-out

17:15 Ende von #UNtalks

Moderation:

  • Felix Deist, Referent DGVN

Anmeldung

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit den Expertinnen und Experten. Da wir einen persönlichen Austausch ermöglichen wollen, sind die Plätze zur Teilnahme begrenzt.

Bitte melden Sie sich via https://dgvn.de/aktivitaeten/21-01-13-untalks/ für unseren Webtalk an.

10. UN Forschungskolloquium

“Die Vereinten Nationen und Ressourcen”

von Wiebke Staff

Vom 8. bis 10. Oktober 2020 fand das nunmehr 10. jährliche Forschungskolloquium der AG Junge UN-Forschung in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen statt. In diesem Jahr war das Kolloquium zu Gast an der Ruhr-Universität Bochum, deren Institute für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht sowie für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik das Forschungskolloquium mit ausrichteten.

Rund 15 Teilnehmer*innen diskutierten Fragen rund um das Thema „Die Vereinten Nationen und Ressourcen“ und beleuchteten die Rolle von Ressourcen materieller und immaterieller Natur für die Stabilität der Vereinten Nationen sowie des globalen Ordnungsrahmens und des Friedens zwischen Staaten wie auch für Staaten selbst. Dabei spielten sowohl „klassische“ Ressourcen wie Geld, Arbeitskraft, Bodenschätze, Land, Wasser, aber auch Wissen, Rechte und Vertrauen eine Rolle. Verschiedenste Akteure, von Staaten über internationale Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen zu transnationalen Unternehmen und Einzelpersonen wurden in den Blick genommen.

Darüber hinaus stand das Forschungskolloquium (auch aus praktischen Gründen) durchaus im Zeichen der Covid-19-Pandemie. Der Einführungsvortrag von Prof. Dr. Wilhelm Löwenstein untersuchte die unterschiedlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im globalen Norden und im globalen Süden. Während die von Seiten der verschiedenen Regierungen ergriffenen Maßnahmen sich weitestgehend ähneln (Schließung von Geschäften, Schulen, Kultureinrichtungen, Ausgangsbeschränkungen etc.), sind die Auswirkungen aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen äußerst unterschiedlich: Die absolute Armut dürfte sich im globalen Süden verschärfen, eine wirtschaftliche Erholung langsamer voranschreiten als im Norden. Prof. Dr. Pierre Thielbörger betrachtete in seinem Einführungsvortrag mögliche Auswirkungen der Pandemie auf das Human Rights Due Diligence Framework. Rufen von Unternehmen nach einer Reduktion ihrer Verpflichtungen während der Pandemie stehen Ansätzen gegenüber, nach denen, parallel zur verstärkten Verpflichtung von Unternehmen in von Konflikten betroffenen Gebieten, aufgrund der geschwächten Leistungsfähigkeit von Staaten und des erhöhten Risikos für Menschenrechtsverletzungen in einer Pandemie ebenfalls verschärfte Pflichten gelten sollen.

Das erste Panel beschäftigte sich mit Fragen des Begriffs der Ressourcen sowie ihrer (internationalen) Verwaltung. Albert Denk stellte drei dem Begriff der Ressource zugrundeliegende Narrative vor: die Vermarktwirtschaftlichung, einen eurozentrisch geprägten Reduktionismus sowie einzelstaatliche Partikularinteressen. Aufgrund des äußerst weiten Verständnisses des Begriffs der Ressource, überlegte er, auch die Nachhaltigkeitsagenda selbst als Ressource zu betrachten und welche Rollen dann verschiedenen Akteuren zukommen würden. Im Hinblick hierauf stellte er die Frage, ob der Begriff der Ressource selbst mittlerweile als leerer Signifikant betrachtet werden könne oder sogar müsse. Salman Khan analysierte Status, Rolle und Legitimität der International Seabed Authority als einer internationalen Entität, die für die Verwaltung „klassischer“ Ressourcen in einem besonderen Bereich, nämlich dem Meeresboden als einem gemeinsamen Erbe der Menschheit, gegründet wurde. Er stellte die (geplante) Arbeitsweise der ISA vor, erläuterte den zugrundeliegenden rechtlichen Rahmen und deckte Problembereiche zwischen diesem Rahmen und dem Erwartungshorizont der Staatengemeinschaft auf.

Die Ressource Geld stand als nächstes im Fokus. Katharina Kuhn untersuchte die Rolle der Vereinten Nationen im Bereich weltweiter Steuererhebung und -abkommen. Sie haben dort bisher keine großen Anstrengungen unternommen, allerdings wird die Dominanz der OECD und ihrer Mitgliedsländer in Verhandlungen über Steuerabkommen gerade von Entwicklungsländern als problematisch wahrgenommen. Die Vereinten Nationen als Forum böten ihnen verschiedene Vorteile, darunter Teilnahmemöglichkeiten, die Bündelung von Kompetenzen, möglicherweise auch den Ausgleich von Kräfteungleichgewichten. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass aufgrund der Vielzahl beteiligter Staaten lediglich der kleinste gemeinsame Nenner am Ende übrigbleibt. Vanessa Bliecke wandte sich sodann den im Investitionsschutzrecht bestehenden Spannungsfeldern zu: Während ausländische Investitionen auf der einen Seite zu einer nachhaltigen Entwicklung und damit auch zum Ressourcenschutz beitragen können, kann aber auch der staatliche Schutz (natürlicher) Ressourcen mit Investitionsschutzverträgen kollidieren. Neue Regelungen sollen diesen Konflikt auflösen, verlagern ihn aber oft nur auf den Gaststaat. Das Investitionsschutzrecht hat zwar durchaus Potential, auch Menschenrechte zu stärken, bleibt aber bisher dahinter zurück. Auch die Rolle der Vereinten Nationen ist momentan noch eher klein, könnte aber im seit einigen Jahren laufenden Reformprozess an Wichtigkeit gewinnen.

Der Frage, wie Land als Ressource zu sehen ist, widmeten sich Robin Ramsahye in einem Überblick über die Entwicklungen in Bezug auf Land und internationales Recht in den vergangenen Jahren und Rouven Diekjobst in einer Fallstudie von „lost States“ aufgrund des Meeresspiegelanstiegs. Robin stellte sich zunächst der Frage, warum Land so eine übergeordnete Bedeutung zugewiesen wird. Anschließend analysierte er die Rolle von Land im internationalen Menschenrechtsschutz. Anhand des Beispiels des Erwerbs großer Flächen durch (ausländische und transnationale) Unternehmen und dessen Einfluss auf die lokale Landwirtschaft zeigte er die Verknüpfungen einer Vielzahl gesellschaftlicher Themen, die alle in gewisser Weise an das Land gebunden sind. Rouven stellte anschließend die Relevanz von Land sowohl für Einzelpersonen als Basis ihres Lebens als auch für Staaten als Grundvoraussetzung ihrer Existenz nach Jellinek dar. Der durch den Klimawandel bedingte Anstieg des Meeresspiegels lässt Land verschwinden und bedroht damit sowohl Staaten, die vollständig „verloren“ gehen könnten, als auch Einzelne. Für die Frage der Staaten und wie mit dem Verlust des Territoriums umzugehen ist, könnten die Vereinten Nationen als Forum und als Mediator dienen. Für Einzelpersonen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf die bestehenden Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten zurückzugreifen, allerdings müssen diese sich erst noch auf die neuen Herausforderungen einstellen.

Dann standen Unternehmen im Blickpunkt. Laura Meichsner stellte am Beispiel ölfördernder Unternehmen die Frage, ob das Regime der Corporate Social Responsibility ein erfolgversprechender Ansatz sein könnte, multinationale Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Sie untersuchte zunächst die teils massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, die die Ölindustrie, teilweise gemeinsam mit Standortstaaten, anrichtet und stellte dann den Global Compact und die UN Guiding Principles on Business and Human Rights als zwei Initiativen vor, die Unternehmen zur Verantwortlichkeit ziehen sollen. Beide scheinen hauptsächlich auf Versprechen, nicht aber unbedingt auf Erfüllung hinauszulaufen. Timeela Manandhar griff das bereits im Einführungsvortrag erwähnte Human Rights Due Diligence Framework wieder auf und diskutierte die Verpflichtungen von Staaten und Unternehmen. Sie warf die Frage auf, was unter den verschärften Verpflichtungen im Konfliktfall zu verstehen ist und wie sich diese Verpflichtungen in den Rahmen von humanitärem Völkerrecht und Völkerstrafrecht eingliedern.

Im letzten Panel standen schließlich die Ressourcen der Vereinten Nationen im Mittelpunkt. Luena Pimenta Ricardo präsentierte eine Fallstudie zur Transformation der Ressourcen der Vereinten Nationen in Angola vom Konfliktmanagement hin zur Stärkung der lokalen Gemeinschaften. Als Antwort auf den der Dekolonialisierung folgenden Bürgerkrieg wurden verschiedene UN-Missionen mit über die Jahre unterschiedlichen Aufgaben in Angola etabliert, die eher geringen Einfluss auf die Lage hatten. Nach Schluss des Friedensabkommens verschob sich der Fokus hin zu Wiederaufbau und Entwicklung, insbesondere auf Ebene der lokalen Gemeinschaften. Hier zeigt sich ein lohnender Ressourceneinsatz, der positive Folgen für die Bevölkerung hat. Gerald Ahabwe stellte die Schwierigkeiten dar, die sich aus Ressourcenmangel und Ungleichheit für Uganda in der Realisierung des Menschenrechts auf Wasser und Hygiene im Hinblick auf das Leave No One Behind Principle ergeben. Er analysierte den menschenrechtlichen Hintergrund und präsentierte eine Studie unter den hauptverantwortlichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren sowie betroffenen Gruppen und Gemeinschaften. Während es durchaus erhebliche Anstrengungen zur Realisierung gibt, fehlt an vielen Stellen an Wissen und Methoden, Wasser und Hygiene auch für Arme und marginalisierte Gruppen zugänglich zu machen. Henrike Roth stellte abschließend eine theoretische Erklärung für Entwicklung basierend auf den Faktoren Wirtschaftswachstum, Armut und Globalisierung vor. Die Beseitigung von Armut und Schaffung guter Arbeitsbedingungen sind zwei der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Während Erfolge im Bereich der Armutsbekämpfung zu verkünden sind, findet sich immer noch ein großer Teil der Weltbevölkerung in prekären Arbeitsverhältnissen wieder, die nicht vor Armut schützen. Die Corona-Pandemie droht zudem, den Trend umzukehren. Wirtschaftswachstum kann in Entwicklungs- und Schwellenländern den formalen Arbeitsmarkt stärken und so Menschen aus der Armut befreien. Welchen Einfluss wirtschaftsfördernde Maßnahmen in einzelnen Staaten und Handelsabkommen international haben, soll weiter untersucht werden.

Die interessanten und intensiven Diskussionen aus einer Vielzahl von Blickwinkeln, geprägt durch unterschiedliche Disziplinen, eröffneten allen Teilnehmer*innen immer wieder neue Perspektiven und zeigten auch den jeweiligen Autor*innen spannende Folgefragen ihrer bisherigen Arbeit auf. Die Zusammenarbeit zwischen den Autor*innen, den die Papers vorstellenden Diskutant*innen und allen weiteren Teilnehmer*innen war (nicht zuletzt durch den hervorragenden Rahmen, den die Ruhr-Universität Bochum trotz aller pandemiebedingten Schwierigkeiten bot) eine Bereicherung für alle.

Vacancy at United Nations University: PhD Researcher — Innovation in Environmental Resources

PhD Researcher “Barriers to the Adaptation and Implementation of Innovations related to Environmental Resources (water-soil-waste-energy) in Sub-Saharan Africa – the Case of Germany.”

With no shortage of new ideas and innovations related to environmental resources, adapting and implanting these is vital to solving the environmental issues faced in Sub-Saharan Africa (SSA). As technological solutions are available in Germany, socio-economic barriers are challenging a successful implementation in Sub-Saharan Africa. The UNIDO Investment and Technology Promotion Office (ITPO) in Germany recognizes these challenges and understands that the research landscape remains sparse.

In order to overcome this knowledge gap, UNIDO through the ITPO in Bonn and UNU-FLORES are joining forces to contribute through research to the resolution of pressing challenges in the area of sustainable use and integrated management of environmental resources (water, soil and waste and energy), particularly in developing and transitional countries. The PHD study will take the perspective of German companies and research their collaborative activities with enterprises in SSA to implement innovations related to water, soil, waste and energy.

UNU-FLORES pays a monthly stipend of EUR 1566 for up to three years. Funding is provided by UNIDO ITPO Germany. The successful candidate will be employed under a Personnel Service Agreement based in Dresden, Germany.

Deadline for the submission of applications: 1 November 2020

You can find the full announcement under https://unu.edu/about/hr/academic/phd-researcher-3.html#overview

Nebenjob für Student*innen bei der internationalen Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amts

Die Internationale Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amts  sucht für die Diplomatenlehrgänge 2021 Studentinnen und Studenten, 

die in freier Mitarbeit auf Honorarbasis im angebotenen Zeitraum eine Programmkoordination der jeweiligen Fortbildungslehrgänge inkl. Vor- und Nachbereitungsphasen übernehmen.

Die Tätigkeit beinhaltet: –             selbständige Vorbereitung, Organisation, Betreuung und Nachbereitung eines Programms der Internationalen Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amts sowie Konzeption neuer Programmteile; –             Begleitung des Lehrgangs.  

Die Tätigkeit bietet Ihnen: 

  • Kennenlernen von Aufbau, Aufgaben und Arbeitsabläufen im Auswärtigen Amt; 
  • Einblicke in Entscheidungsprozesse deutscher Außenpolitik. 

Wir erwarten von Ihnen: 

  • Engagement, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Empathie; 
  • Freude an interkulturellem Austausch und Interesse an internationaler Politik; 
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit; 
  • Verhandlungssichere Englischkenntnisse bzw. Französischkenntnisse 
  • Ortskenntnis in Berlin. 

Als Vergütung wird ein Honorar in Höhe von 80,00 Euro pro Arbeitstag geboten, zzgl. wöchentlicher Fahrkostenpauschale und einmalige Telekommunikationspauschale. Die im Rahmen der Lehrgangsfahrten anfallenden Kosten werden im üblichen Maße vom Auswärtigen Amt übernommen. Bei Lehrgangsreisen sind Unterkunft und Verpflegung frei.. Pro Lehrgang ist i. d. R. eine freie Mitarbeit zu vergeben; Mehrfachnennungen sind möglich. Allerdings wird eine freie Mitarbeit nur für einen Lehrgang möglich sein. Mehr zur Arbeit von 1-DA unter: diplomatie.alumniportal.com 

Ihre aussagekräftige E-Mail-Bewerbung richten Sie bitte bis zum 18. Oktober 2020 an Herrn Thorsten Kloidt: 1-da-003-b@auswaertiges-amt.de 

Herr Kloidt steht Ihnen gerne für Rückfragen unter der Telefon-Nr. 030-1817-1208 zur Verfügung. 

Postanschrift: Auswärtiges Amt, Internationale Diplomatenausbildung (1-DA), 11013 Berlin

Ausschreibung zum DGVN-Jugendfriedenspreis der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) 2020

Junge Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland setzten sich mithilfe von eigen initiierten Projekten für eine gerechtere Welt ein.

Ob ihm Rahmen ihrer Freizeit, Vereins-/ Organisationstätigkeit oder von Schul- bzw. Hochschulinitiativen.
Der DGVN  Jugendfriedenspreis 2020 – dotiert mit 3000 Euro – wird voraussichtlich am 14. Oktober 2020 an solche wegweisende junge Menschen und ihre Projekte verliehen, um ihr aktives Wirken für z.B. ein gleichberechtigtes, menschenwürdiges Leben Aller, das Engagement für bessere Bildung von benachteiligten Kindern, oder für ein Ende des Einsatzes von Kindersoldaten, bis hin zu Projekten zur Verbreitung eines besseren Verständnisses für die Arbeit und das System der Vereinten Nationen selbst, zu würdigen, gesellschaftlich anzuerkennen und nachhaltig zu fördern.

Wer kann sich bewerben?

Es können sich junge Menschen bis 29 Jahren bewerben, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen bzw. gemeldet sind. Schülerinnen und Schüler, Jugendliche welche ein soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr absolvieren, BUFDIs, Azubis, Studierende, Berufsanfänger oder Vergleichbares bilden die Zielgruppe.

Auswahlentscheidung

Die Bewerbungen werden durch eine von den Initiatorinnen und Initiatoren eingesetzte Jury, der u. a. ehemalige Preisträgerinnen und Preisträger angehören, ausgewählt. Das Projekt sollte im Themenbereich der Vereinten Nationen stehen bzw. einen Beitrag im Rahmen der Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen leisten. Mehr Informationen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung findest du in SDGs-Basisinformation . Akzeptiert werden Projekte, die sich schon in der Umsetzung befinden und noch nicht abgeschlossen sind.

Bewerbungsinformationen

Die Bewerbungsdeadline ist der 27. September. Die Bewerbung muss per Online-Bewerbungsformular mit allgemeinen Informationen zum Projekt, einer Projektbeschreibung und einem Projektlebenslauf eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.jugendfriedenspreis.de

Karriere bei Internationalen Organisationen – Das Nachwuchsförderprogramm der Bundesregierung

Das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) sucht Hochschulabsolventinnen und -absolventen (Master bzw. Diplom) mit deutscher Staatsangehörigkeit, zwei- bis vierjähriger Berufserfahrung, sehr guten Englischkenntnissen und Schwerpunkten in beispielsweise folgenden Studiengängen:

Sozial- und Politikwissenschaften
Rechtswissenschaften
Wirtschafts- und Finanzwissenschaften
Naturwissenschaften und Ingenieurwesen

Aktuell schreibt die Bundesregierung 23 Junior Professional Officer (JPO) -Stellen in mehr als 15 verschiedenen Internationalen Organisationen aus,

z. B. im UN-Sekretariat in New York, bei UNODC in Wien, bei der WHO in Genf, bei IOM in Brüssel, bei UNICEF in Bamako oder bei der Weltbank in Washington.

Es handelt sich um reguläre Arbeitsverträge bei den Vereinten Nationen mit einer Dauer von zwei bis drei Jahren.

Die Ausschreibung endet am 14. August 2020
Die detaillierten Ausschreibungen sowie Informationen über das Bewerbungsverfahren finden Sie unter: http://www.bfio.de

CfP: 10. UN Forschungskolloquium „Die Vereinten Nationen und Ressourcen“

Veranstalter: AG Junge UN-Forschung in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) zusammen mit dem Institut für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik (IEE) und dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) an der Ruhr-Universität Bochum (RUB)

Keynote: Prof. Dr. Wilhelm Löwenstein (IEE), Prof. Dr. Pierre Thielbörger (IFHV)

Rahmenprogramm (vorläufig): Führung durch das Deutsche Bergbaumuseum,
gemeinsames Abendessen

Deadline für Abstracts01.08.2020

Deadline für Papiere01.10.2020

Deadline für Anmeldungen27.09.2020
Die generelle Veranstaltungssprache ist Deutsch. Vorträge und die anschließende Diskussion können bei Bedarf auf Englisch stattfinden.

Das Kolloquium steht allen Interessent*innen, auch ohne eigenen Beitrag, offen.

Themenstellung:

Unter dem Thema „Die Vereinten Nationen und Ressourcen“ soll die Rolle von Ressourcen (materieller und immaterieller Natur) für die Stabilität der UN sowie des globalen Ordnungsrahmens und des Friedens zwischen den Staaten, gleichzeitig aber auch die Ressourcenfokussierung transnationaler Unternehmen betrachtet werden. Dabei möchten wir „klassische“ Ressourcen wie Geld, Arbeitskraft, natürliche Ressourcen/Bodenschätze, Wasser, Land, aber auch oftmals vergessene Ressourcen wie politischen Einfluss, Vertrauen, Good Governance und sonstige soft power Elemente beleuchten. Gerade auch große globale Herausforderungen wie die aktuelle COVID-19 Krise wirft Fragen über die Verteilung und Stellenwert dieser sehr verschiedene Ressourcen auf.

Fragestellungen können sich insbesondere in drei thematischen Blöcke mit jeweils zwei Unterfragen ergeben:

 

  1. Die Ressourcen der Vereinten Nationen und Deutschlands Verantwortung
  • Ressourcen-Krise der UN

Welche Ressourcen brauchen die UN, um ihre Ziele umzusetzen?

Wie wirkt sich dabei die momentane Krise des Multilateralismus und der Verlust des Vertrauens in (internationale) Institutionen aus?

Wie können die UN ihr Bestehen und ihre Funktionsfähigkeit absichern, wenn die staatlichen Finanzierungen (etwa durch die USA) schwinden?

Wie handlungsfähig ist die UN in Zeiten globaler Krisen, wie die COVID-19 Pandemie?

  • Deutschlands neue Ressourcen in den UN

Welche Ressourcen kann Deutschland anbieten, um für internationale Kooperation, die Friedenssicherung, die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und die Absicherung der Menschenrechte zu werben, insbesondere durch die aktuelle Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Menschenrechtsrat und im UN-Sicherheitsrat?

 

  1. Ressourcenknappheit und -ungleichheit als Ursache globaler Herausforderungen
  • Ressourcen und COVID-19

Welche Rolle spielen Ressourcen in der Bewältigung der COVID-19 Krise und für den (Wieder‑) Aufbau resilienter Gesellschaften? In Frage kommen beispielsweise Fragen um die Verteilung von medizinischen Materialien und einem potentiellen Impfstoff; die Rolle sozialer und wirtschaftlicher Menschenrechte für Vulnerabilitäten gegenüber Pandemien oder die … In wie fern kann die UN zur Pandemiebekämpfung und globalen Stabilisierung beitragen?

  • Ressourcenknappheit als Migrationsgrund

Inwieweit ist Ressourcenknappheit und-ausbeutung (z.B. von Wasser, Land oder Nahrung) eine Ursache von Migration und Flucht?

Wie können die menschenrechtlichen und humanitären Notlagen durch Ressourcenknappheit und ungerechte Ressourcenverteilung von der internationalen Gemeinschaft wirksamer bekämpft werden?

  • Ressourcen-basierte Armutsbekämpfung

Wie verhalten sich Ressourcenungleichheit und Armut zueinander?

Welche Rollen spielen globale Klimaveränderungen bei zukünftigen Fragen der Ressourcenverteilung oder nicht nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, die auf einem Extaktivismus ökologischer und menschlicher Ressourcen basieren?

Wie kann etwa Sustainable Development Goal 1, die Beseitigung extremer Armut, durch internationale Kooperation und Entwicklungsprogramme, vor allem der UN, erreicht werden? Wie können dabei negative Externalitäten vermieden werden, beispielsweise beim Wandel einer ländlichen Agrar- in eine urbane Industriegesellschaft?

Welche Strategien sind in der Armutsbekämpfung tatsächlich wirksam?

 

 

  1. Ressourcenverteilung vis-à-vis Mensch und Unternehmen
  • Ressourcen im Bereich von Unternehmen und Menschenrechten

Welche Rolle spielen Ressourcen bei unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen?

Welche Antworten hat das Völkerrecht auf das Verbrechen Pillage? 

Welche Lösungen bietet das neue Forschungsfeld Business and Human Rights für diese Probleme?

In wie fern haben Unternehmen eine globale Verantwortung, z.B. bei der Medikamentenversorgung?

  • Ressourcen als Rechte von Individuen

Wem gehört die Ressource „Arbeitskraft“?

Wie können existenzsichernde Löhne und menschenrechtskonforme Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten sichergestellt werden?

Können und sollten Gruppen (und Individuen) auch Rechte an Ressourcen haben? Inwiefern besteht hierbei ein Zusammenhang zu einer eurozentrisch geprägten kapitalistischen Weltordnung und können darin koloniale Kontinuitäten erkannt werden? Wo bestehen Konfliktlinien zu traditionellen Wissensformen?

 

Die genannten Themen dienen der Veranschaulichung und sind keinesfalls abschließend.

Organisatorischer Rahmen des Kolloquiums:
Das 10. UN-Forschungskolloquium wird von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Junge UN-Forschung in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen organisiert, deren Mitglieder aus den Fachbereichen Völkerrecht, Politikwissenschaft und Soziologie kommen. Kooperationspartner des diesjährigen UN-Forschungskolloquiums sind die Mitarbeiter*innen der Institute für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht sowie für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik an der Ruhr-Universität Bochum. Das Kolloquium heißt Nachwuchswissenschaftler*innen und Studierende aller Fachrichtungen willkommen. Es bietet die Gelegenheit, Forschungs- und Studienarbeiten mit Bezug zu den Vereinten Nationen vorzustellen und zu diskutieren. Als besonders anregend hat sich erwiesen, wenn die eingereichten Papiere von Diskutant*innen vorgestellt werden und der jeweilige Beitrag im Anschluss intensiv diskutiert wird. Durch den interdisziplinären Blick werden gängige Definitionen hinterfragt und Probleme neu betrachtet.

 

Autor*innen melden sich bitte bis zum 01.08.2020 mit einem Abstract (ca. 200 Wörter) zum Oberthema an. Eine Zusage erfolgt bis zum 12.08.2020. Die Frist für die Einreichung der fertigen Papiere (max. 5.000 Wörter) ist der 01.10.2020. Dies dient dem Zweck der Vorbereitung aller Personen auf das Kolloquium.

 

Weitere interessierte Teilnehmer*innen können sich bis zum 27.09.2020 verbindlich per Email anmelden. Bei der Anmeldung geben bitte Autor*innen und Teilnehmer*innen an, ob sie die Rolle eines*r Diskutant*in übernehmen möchten.

Einen Teilnahmebeitrag gibt es nicht. Teilnehmer*innen mit eigenem Papier sowie DGVN-Mitglieder können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen (bitte bei der Anmeldung angeben).

 

Bei Fragen und für Anmeldungen stehen wir unter info@uno-forschung.de zur Verfügung.

 

Corona-Hinweis: Wir gehen hoffnungsvoll davon aus, dass das Forschungskolloquium im Oktober so stattfinden kann. Sollten die Einschränkungen dies nicht erlauben, wird es stattdessen in den digitalen Raum verlegt werden.

Online-Seminar: Gerechte Nachhaltigkeit? Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung & Wir

Die DGVN lädt Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Interessierte zu einem Online-Seminar zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) ein. Unter anderem geht es um Ungleichheiten und öko-soziale Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit in Deutschland und Möglichkeiten eigenen Engagements.

Das Seminar setzt sich aus einem interaktiven Webinar zusammen, welches am Freitag, 8. Mai 2020 (16:30 – 19:00), und am Samstag, 9. Mai 2020 (15:00 – 18:00), stattfindet. Verschiedene Inputs werden bereits zuvor aufgezeichnet und in den Wochen vor dem Webinar zum Download angeboten, teilweiise verbunden mit der Möglichkeit, den Referentinnen und Referenten Fragen während eines Live-Chats zu stellen.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie auch auf der DGVN-Webseite. Wenn Sie Interesse haben, an dem Seminar teilzunehmen, bitten wir Sie darum, sich möglichst bald, spätestens aber bis zum zum 30. April 2020, anzumelden. Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind.

Gerechte Nachhaltigkeit? Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung & Wir

Im Jahr 2015 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Kernelement dieses globalen Aktionsplans für Mensch, Planet und Wohlstand sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), die beschreiben, wie eine bessere Welt im Jahr 2030 aussehen soll und zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Dabei richten sich die Ziele jedoch nicht nur an die Politik, sondern auch an Wirtschaft, Behörden, die Zivilgesellschaft und jeden einzelnen von uns.

Während des Online-Seminars möchten wir uns mit den SDGs beschäftigen und schauen, was diese sowohl weltweit als auch für Deutschland und für uns selbst bedeuten: Welchen Beitrag können wir selbst in unserem Alltag leisten? Wie können wir andere Menschen für Nachhaltigkeit begeistern?

Neben dem Austausch und der Erarbeitung von Ideen für eigenes Engagement möchten wir uns während des Seminars mit verschiedenen Aspekten von nachhaltiger Entwicklung befassen: Einen inhaltlichen Schwerpunkt soll in diesem Jahr der Blick auf Ungleichheiten und öko-soziale Gerechtigkeit einnehmen. Was hat Nachhaltigkeit mit Gerechtigkeit zu tun? Wo stehen Ungleichheiten der Entwicklung von Menschen im Wege? Wie können wir dem Anspruch der SDGs, niemanden zurücklassen zu wollen, gerecht werden? Und wie kann eine öko-sozial gerechte Welt umgesetzt werden?

PROGRAMM

Im Folgenden finden Sie den derzeitigen Programmentwurf. Dieser soll zum aktuellen Zeitpunkt lediglich einen ungefähren Überblick über das Seminar geben, Änderungen am Programm sind noch möglich.

 

Video-Präsentationen

Die Präsentationen werden in den Wochen vor dem Seminar nach und nach zur Verfügung gestellt und sind auch für Interessierte, die nicht am interaktiven Seminar teilnehmen können, aufrufbar. Wir planen, für einige der Präsentationen auch einen Live-Chat zum Austausch mit den Referentinnen und Referenten anzubieten. Sobald die Termine hierfür bekannt sind, geben wir diese bekannt.

  • Vorstellung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)
    Oliver Hasenkamp, DGVN-Generalsekretariat & Gabriele Köhler, UNRISD Research Associate, DGVN
  • Bedeutung von SDG10: „Weniger Ungleichheiten“
    Albert Denk, Lehrbeauftragter, Institut für Soziologie, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Die Soziale Dimension von Nachhaltigkeit – „Just Transitions“
    Dunja Krause, UNRISD
  • Geschlechtergerechtigkeit
    Miriam Mona Müller, DGVN-Vorstand
  • Vorschläge für öko-soziale Politik (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021)
    Gabriele Köhler, UNRISD Research Associate, DGVN

Tagungsort für das Forschungskolloquium 2020 gesucht

Call for Proposals

Tagungsort für das Forschungskolloquium 2020 gesucht
Holt das 10. UN-Forschungskolloquium der AG Junge UN-Forschung in Eure Stadt und entwickelt gemeinsam mit uns den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen für das Forschungskolloquium 2020! Die Veranstaltung ist betont informell, so dass sich der organisatorische Aufwand in Grenzen hält. Den eigentlichen Call for Papers entwickeln wir als AG mit dir/euch zusammen und kümmern uns gemeinsam um die organisatorische Vorbereitung.
Das UN-Forschungskolloquium bietet Promovierenden und Studierenden gleichermaßen eine Plattform für den wissenschaftlichen Austausch zum System der Vereinten Nationen. Es findet seit 2011 an wechselnden Orten statt, immer in Zusammenarbeit mit einem lokalen Forschungsinstitut oder einer Universität.
Bisherige Schwerpunkte waren etwa „UN-Forschung“ (Berlin, 2011), „Mensch und Individuum“ (Jena 2012), „Fragmentierung und Kohärenz“ (Bonn, 2014), „nichtstaatliche Akteure“ (Kiel, 2016), „postkoloniale Perspektiven“ (Hamburg 2017), Die Vereinten Nationen und ihre Partnerorganisationen (Jena 2018) sowie „Integrität und die Vereinten Nationen“ (Dresden 2019)
Die Teilnehmer*innen des Kolloquiums werden Konferenzpapiere zu einem Oberthema diskutieren, das sich an den Forschungsschwerpunkten des ausrichtenden Instituts orientiert.
Bei Interesse, schickt uns bitte eine kurze Nachricht mit folgenden Informationen:
• Existierende UN-relevante Forschungsschwerpunkte an eurer Uni/ eurem Institut;
• Mögliches Oberthema (passend zu existierenden Forschungsschwerpunkten mit klarem UN-Bezug und prinzipiell offen für einen interdisziplinären Zugang);
• Eure Motivation, das Kolloquium in eurer Stadt/Uni zu holen.
Schickt uns eure Bewerbung bis zum 16.02.2020 an info@uno-forschung..de
Eure AG Junge UN-Forschung in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN)